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Die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung
ab dem vollendeten 35. Lebensjahr

Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem vollendeten 35 Lebnesjahr im Abstand von zwei Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und
Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Hierbei stellen wir mit relativ einfachen und wenig belastenden Untersuchungen fest, welche Risikofaktoren erkennbar sind oder sich bereits zu einer Krankheit verdichtet haben.

Wie ist der Ablauf einer Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung?

  • In einem ausführlichen Gespräch fragt die Ärztin oder der Arzt, ob aktuelle Erkrankungen der Patientin bzw. des Patienten oder in der Familie vorliegen.
  • Eine Ganzkörperuntersuchung einschließlich einer Blutdruckmessung soll den aktuellen Gesundheitszustand möglichst genau erfassen.
  • Anhand von Blutproben werden die Blutzucker- und Cholesterinwerte ermittelt. Dadurch können zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen erkannt werden.
  • Eine Urinuntersuchung gibt Hinweise auf mögliche Nierenkrankheiten.
  • Die Ärztin oder der Arzt erläutert der Patientin oder dem Patienten Ergebnisse und Befunde der Untersuchungen. Gemeinsam können eventuell erforderliche Maßnahmen besprochen werden.
  • Die Hautkrebsvorsorge sollte in Verbindung mit der Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden.
  • Als zusätzliche technische Untersuchung bieten wir das Schreiben eines EKG sowie die Durchführung einer Lungenfunktionsprüfung an. Aus organisatorischen Gründen werden für die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung in der Regel zwei Termine vergeben. Somit ist gewährleistet, daß bei dem auswertenden Gespräch alle Laborwerte und Ergebnisse der technischen Untersuchungen vorliegen.